Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b/390 SGB V klingt nach einem dicken Regelwerk – ist im Kern aber überschaubarer, als viele befürchten. Mitte Juli 2026 haben das BSI, die KBV und die KZBV gemeinsam einen Kurzleitfaden veröffentlicht, der die Anforderungen auf fünf konkrete Basismaßnahmen herunterbricht.
Diese fünf Punkte sind kein vollständiger Sicherheitsplan, aber ein sehr guter Ausgangspunkt – und für die meisten Praxen der Unterschied zwischen „theoretisch verpflichtet“ und „tatsächlich abgesichert“.
1. Regelmäßige Updates
Betriebssystem, Praxisverwaltungssystem und Sicherheitssoftware zeitnah aktualisieren – veraltete Software ist nach wie vor eines der häufigsten Einfallstore. Ein fester Update-Rhythmus statt gelegentlichem „mal wieder draufschauen“ macht hier den Unterschied.
2. Geprüfte Backups
Ein Backup zählt erst, wenn die Wiederherstellung auch tatsächlich funktioniert. Viele Praxen sichern zuverlässig – aber niemand hat je getestet, ob sich daraus im Ernstfall auch wirklich alles zurückspielen lässt. Genau das gehört regelmäßig geprüft.
3. Zugriffskontrolle
Rollenbasierte Zugänge statt einem geteilten Sammel-Login für das ganze Team. Und ebenso wichtig: Zugriffe konsequent entziehen, sobald Mitarbeitende die Praxis verlassen – ein oft übersehener, aber sehr konkreter Schwachpunkt.
4. E-Mail-Sicherheit
Phishing bleibt das häufigste Einfallstor für Angriffe auf Praxis-IT. Ein guter Spam- und Malwarefilter hilft technisch, ersetzt aber nicht ein wenig Sensibilisierung im Team – gerade bei Rechnungen oder vermeintlichen Terminanfragen mit Anhang.
5. Cloud- und Dienstleisterprüfung
Wer Zugriff auf Praxisdaten hat – Cloud-Anbieter, externe Abrechnungsdienstleister, der IT-Dienstleister selbst – sollte namentlich bekannt und vertraglich sauber eingebunden sein. Ein kurzer jährlicher Check reicht oft schon aus.
Und jetzt?
Keine der fünf Maßnahmen erfordert einen kompletten Neuaufbau Ihrer Praxis-IT. Der sinnvollste erste Schritt ist ein ehrlicher Ist-Stand-Check: Wo stehen Sie bei diesen fünf Punkten heute wirklich – und wo gibt es noch Lücken?
Schreibe einen Kommentar